Coming soon: Die neue Plattform ist noch in Vorbereitung.

Coming soon – die Anlage KAP ist noch in Arbeit. Diese Seite zeigt dir schon jetzt, was sie können wird.

Teil der Anlage-KAP-Ausfüllhilfe

ETF-Teilfreistellung: welcher Satz gilt für welchen Fonds?

30 % bei den meisten Aktien-ETFs, 0 % beim Anleihe-ETF: Die Teilfreistellung entscheidet, wie viel deiner Fondserträge überhaupt steuerpflichtig ist. Dein Auslandsbroker weist sie nicht aus – Ledgerpilot erkennt sie automatisch anhand der ISIN.

3.000+ Fonds in der ISIN-Datenbank Live-Verifikation unbekannter ISINs Keine Steuerberatung

Warum die Teilfreistellung bei Auslandsdepots untergeht

Wer ETFs und Fonds bei Interactive Brokers oder einem seiner Introducing Broker (CapTrader, LYNX, Estably, FSBroker, Trading 212) hält, bekommt keine fertige Jahressteuerbescheinigung mit ausgewiesener Teilfreistellung. Der Broker kennt die deutsche Fondsklassifizierung nicht – sie steht nicht im Depotauszug, sondern in den Anlagebedingungen des Fonds. Den steuerfreien Anteil – 30 % bei den meisten Aktien-ETFs – muss man sonst mühsam pro Fonds selbst recherchieren und in die Anlage KAP-INV übertragen.

So funktioniert die Erkennung

1. Fondstyp je ISIN bestimmen

Zu jeder ISIN in deinem Depot schlagen wir den Fondstyp nach - aus einer gepflegten Datenbank, ergänzt um eine Live-Abfrage bei unbekannten ISINs. Auch ausländische REITs erkennen wir und behandeln sie als Investmentfonds.

2. Konfidenz offenlegen

Jede Zuordnung zeigt, wie sicher sie ist: manuell verifiziert, aus dem Fondstyp abgeleitet oder unsicher und damit zur Prüfung markiert. Wir behaupten nicht, dass alles geprüft ist.

3. Du entscheidest die Zweifelsfälle

Im Cockpit bestätigst du eine Einstufung oder wählst selbst eine der fünf gesetzlichen Kategorien. Deine Wahl hat überall Vorrang - und wenn sich unsere Automatik später ändert, verfällt die alte Bestätigung, statt still etwas anderes zu behaupten.

Die fünf gesetzlichen Sätze

Die Einstufung folgt dem Investmentsteuergesetz. Maßgeblich sind die Anlagebedingungen des Fonds – nicht die Momentaufnahme im Factsheet.

30 %

Aktienfonds

Die meisten Aktien-ETFs. Voraussetzung: Die Anlagebedingungen sagen fortlaufend mehr als 50 % Kapitalbeteiligungen zu.

15 %

Mischfonds

Anlagebedingungen mit mindestens 25 % Kapitalbeteiligungen.

60 %

Immobilienfonds

Überwiegend Immobilien und Immobilien-Gesellschaften.

80 %

Auslands-Immobilienfonds

Überwiegend ausländische Immobilien.

0 %

Sonstige Fonds

Renten-, Geldmarkt- und sonstige Fonds ohne Teilfreistellung.

Wo es keine Teilfreistellung gibt

  • Einzelaktien - die Teilfreistellung gilt nur für Investmentfonds-Anteile.
  • Rohstoff-ETCs - rechtlich Schuldverschreibungen, keine Fonds.
  • Anleihen, Zertifikate, Optionen und Termingeschäfte.

Jede Einstufung ist nachvollziehbar markiert

Gestützt auf eine ISIN-Datenbank mit 3.000+ Fonds. Wir behaupten nicht, dass alle geprüft sind: jede Zuordnung zeigt offen ihre Konfidenz – und du kannst sie mit einem Klick überschreiben.

verifiziert

Fondstyp manuell geprüft und bestätigt - die höchste Vertrauensstufe.

~419Fonds
abgeleitet

Aus dem hinterlegten Fondstyp und einer Live-Abfrage automatisch hergeleitet.

Mehrheitder Datenbank
zu prüfen

Unsichere oder unbekannte ISIN - sichtbar markiert, damit du sie kontrollierst.

markiertvor der Abgabe

Stand der Datenbank (Juli 2026): rund 3.395 erfasste Fonds, davon etwa 419 manuell verifiziert. Alle übrigen sind aus dem Fondstyp abgeleitet oder zur Prüfung markiert – und werden bei jeder Abfrage gegen eine externe Fondsdatenbank live nachgeschlagen.

Wichtige Hinweise

  • Die ausgewiesenen Beträge sind brutto - vor Abzug der Teilfreistellung (so verlangt es das amtliche Formular).
  • Stufst du einen Fonds selbst ein, beruht der Bericht insoweit auf deiner Angabe - das steht auch so darin.
  • Fondsanteile, die du vor 2018 gekauft hast, sind nicht abgedeckt (die Investmentsteuerreform hat den Wertzuwachs bis Ende 2017 anders geregelt).
  • Ergebnisse vor der Abgabe prüfen - dies ist eine Ausfüllhilfe, kein fertiges amtliches Formular.

Häufige Fragen

Was ist die ETF-Teilfreistellung?

Die Teilfreistellung nach dem Investmentsteuergesetz stellt einen Teil der Erträge aus Fonds steuerfrei: 30 % bei Aktienfonds (z. B. den meisten Aktien-ETFs), 15 % bei Mischfonds, 60 % bei Immobilienfonds, 80 % bei Immobilienfonds mit ausländischem Schwerpunkt und 0 % bei sonstigen Fonds. Sie wirkt auf alle drei Ertragsarten: Ausschüttungen, Vorabpauschale und Veräußerungsgewinne. Auslandsbroker weisen diesen Vorteil in ihren Reports in der Regel nicht aus - Ledgerpilot erkennt den passenden Satz automatisch anhand der ISIN.

Welche Fonds werden automatisch erkannt?

Grundlage ist eine ISIN-Datenbank mit über 3.000 Fonds. Unbekannte ISINs werden zur Laufzeit gegen eine externe Fondsdatenbank verifiziert. Jede Einstufung ist im Tool sichtbar markiert (verifiziert / abgeleitet / zu prüfen) und lässt sich manuell überschreiben - deine Entscheidung hat immer Vorrang vor unserer Automatik.

Warum weist mein Broker die Teilfreistellung nicht aus?

Interactive Brokers und seine Introducing Broker sind keine inländischen Kreditinstitute und müssen keine deutsche Kapitalertragsteuer einbehalten. Wer keine Steuer abführen muss, ermittelt auch keine deutsche Bemessungsgrundlage. Die Fondsklassifizierung nach dem Investmentsteuergesetz steht deshalb in keinem Broker-Export - sie ergibt sich aus den Anlagebedingungen des Fonds.

Gilt die Teilfreistellung auch für Einzelaktien oder Rohstoff-ETCs?

Nein. Die Teilfreistellung ist eine Regel des Investmentsteuergesetzes und gilt nur für Anteile an Investmentfonds. Einzelaktien sind keine Fonds. Rohstoff-ETCs sind rechtlich Schuldverschreibungen, ebenfalls keine Investmentfonds - für beide wird daher keine Teilfreistellung angesetzt.

Rechnet Ledgerpilot den Steuervorteil schon ab?

Nein, und das ist beabsichtigt: Die ausgewiesenen Beträge sind brutto, also vor Abzug der Teilfreistellung. So verlangt es das amtliche Formular - das Finanzamt zieht die Teilfreistellung anhand des eingetragenen Fondstyps selbst ab. Wer selbst schon kürzt, kürzt doppelt.

Ist das eine Steuerberatung?

Nein. Ledgerpilot ist ein Werkzeug zur automatischen Vorklassifikation und Aufbereitung - keine Steuerberatung und keine Gewähr für steuerliche Richtigkeit. Stufst du einen Fonds selbst ein, beruht der Bericht insoweit auf deiner Angabe. Im Zweifel stimme die Einstufung mit deinem Steuerberater oder dem Bundesanzeiger ab.

Diese Anwendung ersetzt keine steuerliche Beratung. Die automatische Erkennung ist eine Ausfüllhilfe ohne Gewähr für steuerliche Richtigkeit. Details im Haftungsausschluss.

Teilfreistellung automatisch erkennen lassen

Sobald die Anlage KAP fertig ist, lädst du deine Depot-Daten hoch und Fondstyp und Teilfreistellung werden pro ISIN automatisch zugeordnet – mit sichtbarer Konfidenz und manuellem Override.