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Vorabpauschale bei ausländischen Depots: Was Privatanleger 2026 wissen müssen

11. Juli 2026
Ledgerpilot Team
Vorabpauschale
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Interactive Brokers
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Privatanleger

Wenn dein Depot bei einer deutschen Bank liegt, bekommst du die Vorabpauschale nie zu Gesicht: Die Bank rechnet sie Anfang Januar aus, bucht die Steuer vom Verrechnungskonto ab und schreibt die Zahl in deine Steuerbescheinigung. Fertig.

Bei Interactive Brokers und seinen Introducing Brokern (CapTrader, LYNX, Estably, FSBroker, Trading 212) passiert das nicht. Diese Broker sind keine inländischen Kreditinstitute und damit nicht verpflichtet, deutsche Kapitalertragsteuer einzubehalten. Es gibt keine Steuerbescheinigung nach deutschem Muster, keinen Freistellungsauftrag, keinen automatischen Abzug – und damit auch niemanden, der die Vorabpauschale für dich berechnet. Das musst du selbst tun, und zwar in deiner Einkommensteuererklärung.

Dieser Artikel erklärt, wie die Vorabpauschale rechnerisch funktioniert, warum du dafür Daten aus dem Vorjahr brauchst und wo die Zahl am Ende hingehört.

Inhaltsverzeichnis

Warum dein Broker die Vorabpauschale nicht erledigt

Die Vorabpauschale ist eine rein deutsche Konstruktion aus dem Investmentsteuergesetz (§ 18 InvStG). Sie sorgt dafür, dass thesaurierende Fonds nicht jahrzehntelang steuerfrei laufen: Auch ohne Ausschüttung wird ein kleiner, pauschaler Ertrag unterstellt und besteuert. Beim Verkauf wird das, was du über die Jahre bereits als Vorabpauschale versteuert hast, wieder vom Gewinn abgezogen – du zahlst also nicht doppelt, sondern früher.

Ein US-Broker kennt diese Regel schlicht nicht. Die Reports von Interactive Brokers zeigen dir Marktwerte, Trades und Dividenden – aber keine Vorabpauschale, keinen Basiszins und keine Teilfreistellung. Die Daten für die Berechnung stecken im Export, die Berechnung selbst nicht. Und weil kein Steuerabzug stattgefunden hat, bist du erklärungspflichtig: Die Erträge gehören in die Anlage KAP-INV, dein Sparer-Pauschbetrag wird erst in der Veranlagung berücksichtigt.

Die Formel in vier Schritten

Schritt 1 – Basisertrag. Er ergibt sich aus dem Fondswert am Jahresanfang, multipliziert mit dem amtlichen Basiszins, multipliziert mit 70 Prozent:

Basisertrag = Wert am 1.1. × Basiszins × 0,7

Der Basiszins wird jährlich vom Bundesfinanzministerium veröffentlicht. Die relevanten Werte: 2021 und 2022 jeweils 0 Prozent, 2023 2,55 Prozent, 2024 2,29 Prozent, 2025 2,53 Prozent. In den Nullzins-Jahren 2021 und 2022 gibt es folglich gar keine Vorabpauschale – ein häufiges Missverständnis, das viele unnötig suchen lässt.

Schritt 2 – Ausschüttungen abziehen. Hat der Fonds im Jahr ausgeschüttet, mindern diese Ausschüttungen den Basisertrag. Ein Ausschütter, der genug ausgeschüttet hat, hat gar keine Vorabpauschale mehr – die Ausschüttung wurde ja bereits versteuert.

Schritt 3 – Deckelung auf die Wertsteigerung. Die Vorabpauschale kann nie höher sein als der tatsächliche Wertzuwachs des Anteils im Kalenderjahr. War das Jahr ein Verlustjahr, ist die Vorabpauschale null. Sie kann nie negativ werden.

Schritt 4 – Teilfreistellung. Auf das Ergebnis wirkt die Teilfreistellung deines Fondstyps: 30 Prozent bei Aktienfonds, 15 Prozent bei Mischfonds, 60 bzw. 80 Prozent bei Immobilienfonds, 0 Prozent bei sonstigen Fonds (etwa reinen Anleihe-ETFs).

Rechenbeispiel

Du hältst einen thesaurierenden Aktien-ETF. Wert am 1.1.2024: 10.000 Euro. Wert am 31.12.2024: 11.500 Euro. Keine Ausschüttung.

  • Basisertrag: 10.000 € × 2,29 % × 0,7 = 160,30 €
  • Ausschüttungen: 0 €
  • Wertsteigerung: 1.500 € – die Deckelung greift nicht
  • Vorabpauschale: 160,30 €
  • Teilfreistellung Aktienfonds 30 %: steuerpflichtig bleiben 112,21 €

Bei 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag reden wir über rund 30 Euro Steuer. Der Betrag ist klein – der Aufwand, ihn korrekt herzuleiten, ist es nicht. Und das Finanzamt erwartet ihn trotzdem.

Unterjähriger Kauf: die Zwölftelung

Hast du unterjährig nachgekauft, wird der Basisertrag für diese Tranche zeitanteilig gekürzt: um ein Zwölftel für jeden vollen Monat, der dem Erwerbsmonat vorangeht (§ 18 Abs. 2 InvStG). Für unterjährig erworbene Anteile tritt in der Praxis der Kaufpreis an die Stelle des Jahresanfangswerts.

Beispiel: Du kaufst am 15. Juli 2024 für 5.000 Euro nach.

  • Basisertrag: 5.000 € × 2,29 % × 0,7 = 80,15 €
  • Januar bis Juni sind sechs volle vorangehende Monate: 80,15 € × 6/12 = 40,08 €

Wer regelmäßig per Sparplan kauft, hat damit pro Jahr ein Dutzend Tranchen mit jeweils eigenem Zwölftelungsfaktor. Genau hier entstehen die meisten Fehler – nach oben wie nach unten.

Der 2. Januar – der meistübersehene Punkt

Die Vorabpauschale für das Fondsjahr X gilt erst am 2. Januar des Folgejahres als zugeflossen (§ 18 Abs. 3 InvStG). Das klingt nach einer Formalie, hat aber eine unangenehme Konsequenz:

In deiner Steuererklärung für 2025 steht die Vorabpauschale des Fondsjahres 2024. Du brauchst also die Fondswerte vom 1.1.2024 und 31.12.2024 – Daten, die in deinem Broker-Export für 2025 gar nicht enthalten sind. Deshalb reicht die aktuelle Jahresdatei nicht aus; du brauchst zusätzlich den Export des Vorjahres.

Wer über mehrere Jahre hinweg gehalten hat, braucht entsprechend mehrere Jahre. Für 2021 und 2022 allerdings nicht: Basiszins 0 Prozent, keine Vorabpauschale, keine Daten nötig.

Wohin die Zahl gehört

Die Vorabpauschale steht in der Anlage KAP-INV, in den Zeilen 9 bis 13 – aufgeteilt nach Fondstyp, damit das Finanzamt die richtige Teilfreistellung anwenden kann. Die Beträge werden dort brutto eingetragen, also vor Abzug der Teilfreistellung: Den Abzug nimmt das Finanzamt anhand des eingetragenen Fondstyps selbst vor. Wer selbst schon kürzt, kürzt doppelt.

Beim späteren Verkauf des Fonds ziehst du die Summe der bereits versteuerten Vorabpauschalen wieder vom Veräußerungsgewinn ab (§ 19 InvStG, Zeile 53 der Anlage KAP-INV). Wer diesen Abzug vergisst, versteuert denselben Ertrag zweimal – deshalb lohnt es sich, die Werte über die Jahre zu dokumentieren.

Was Ledgerpilot dabei übernimmt

Ledgerpilot ist eine Ausfüllhilfe für die Anlage KAP – keine Steuerberatung und kein Ersatz für ELSTER. Du lädst dein Flex-Query-XML aus dem Broker-Portal hoch (nur Interactive Brokers und seine Introducing Broker), und die App rechnet deine Kapitalerträge nach deutschem Recht neu.

Für die Vorabpauschale heißt das konkret:

  • Vorschlagswerte aus deinen Daten: Jahresanfangswert, Jahresendwert und Ausschüttungen kommen aus dem Broker-Export – du prüfst und korrigierst nur.
  • Basiszins kennst du nicht? Musst du auch nicht. Die Tabelle ist hinterlegt, Nullzins-Jahre werden als solche ausgewiesen und zählen nie als offener Punkt.
  • Tranchengenaue Zwölftelung für jeden unterjährigen Nachkauf.
  • Fonds-genauer Vorjahres-Bedarf: Schon beim Upload siehst du, welches Jahr für welchen Fonds fehlt – und kannst die Datei direkt nachladen oder das Jahr überspringen, wenn du sie nicht mehr hast.
  • Mehrjahres-Gedächtnis: Einmal eingetragene Jahre bleiben gespeichert. Nächstes Jahr lädst du nur die neue Datei hoch.
  • Zufluss am 2.1. wird automatisch dem richtigen Steuerjahr zugeordnet.

Am Ende bekommst du die Formularzeilen abtippfertig ("Zeile 9 der Anlage KAP-INV: 160,30 €") plus ein PDF, das jede Zahl bis zur einzelnen Fondstranche herleitet. Übermittelt wird nichts – die Zeilen überträgst du selbst nach ELSTER.

Grenzen, offen gesagt: Wir nutzen für die Bewertung den Börsen-Marktwert statt des offiziellen Rücknahmepreises (bei ETFs praktisch deckungsgleich, in der Maske überschreibbar). Fondskäufe vor 2018 sind nicht abgedeckt. Und der § 19-Abzug bei Teilverkäufen ist eine anteilige Näherung.

Häufige Fragen

Ich habe die Vorabpauschale in den letzten Jahren nie erklärt. Was jetzt? Für 2021 und 2022 ist nichts passiert – Basiszins null. Für 2023 und später kann eine Nacherklärung nötig sein. Das ist ein Fall für deinen Steuerberater; wir dürfen und wollen das nicht bewerten.

Gilt die Vorabpauschale auch für ausschüttende ETFs? Ja, aber die Ausschüttungen mindern sie. Wer genug ausgeschüttet hat, kommt auf null.

Und wenn der ETF im Minus war? Dann ist die Vorabpauschale null. Sie ist auf die tatsächliche Wertsteigerung gedeckelt und wird nie negativ.

Muss ich für jedes Vorjahr eine Datei hochladen? Nein. Der Upload ist nur der erste Weg, ein fehlendes Jahr zu füllen – einmal erfasste Werte werden über die Jahre fortgeschrieben, und fehlende Jahre kannst du manuell ergänzen oder überspringen.

Fazit

Bei einem deutschen Depot ist die Vorabpauschale unsichtbar. Bei Interactive Brokers, CapTrader oder LYNX ist sie deine Aufgabe: Basiszins, 70-Prozent-Faktor, Ausschüttungsabzug, Deckelung, Zwölftelung, Teilfreistellung, Zufluss am 2. Januar – und das für jeden Fonds und jedes Jahr.

Rechnerisch ist das kein Hexenwerk, aber es ist Buchhaltung, und Buchhaltung von Hand ist fehleranfällig. Ledgerpilot nimmt dir die Rechnung ab und legt jede Zahl offen: 49,90 Euro einmalig je Steuerjahr, vorher siehst du einen kompletten Demo-Bericht und eine Vorschau deines eigenen. Was Ledgerpilot nicht ist: eine Steuerberatung. Die fachliche Verantwortung für deine Erklärung bleibt bei dir – und bei deinem Berater.

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